der Ralf Fladung Immobilien GmbH & Co. KG
§ 1 Geltungsbereich, Form
§ 2 Vertragsschluss
§ 3 Provisionspflicht
§ 4 Objektunterlagen
§ 5 Haftung
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
§ 6 Rechtswahl und Gerichtsstand