Menü

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Ralf Fladung Immobilien GmbH & Co. KG

§ 1 Geltungsbereich, Form

    1. (1) Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AGB) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden.
    1. (2) Die AGB gelten insbesondere für Verträge über den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages oder die Vermittlung eines Vertrages zum Kauf, Verkauf, zur Anmietung oder Vermietung von Immobilien und Abschluss von Immobiliendarlehensverträgen oder Finanzierungshilfen. Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen bzw. jedenfalls in der zuletzt in Textform mitgeteilten bzw. auf unserer Homepage veröffentlichten Fassung.
    1. (3) Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Kunden unsere Leistungen an ihn vorbehaltlos erbringen.
    1. (4) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
    1. (5) Rechtserhebliche Erklärungen des Kunden in Bezug auf den Vertrag sind schriftlich, d.h. in Schrift- oder Textform (zB Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.
    1. (6) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

§ 2 Vertragsschluss

    1. Der Maklervertrag mit uns kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder auch durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis etwa eines Objekt-Exposés und seiner Bedingungen oder von uns erteilten Auskünfte zustande.

§ 3 Provisionspflicht

    1. (1) Besichtigungen, Verhandlungen, Übergabe von Exposés sowie die Finanzierungsbeschaffung erhalten Sie ohne Kostenberechnung.
    1. (2) Mit Abschluss des nachgewiesenen oder vermittelten Vertrages wird die vereinbarte Provision fällig und zahlbar. Ist die Höhe der Provision nicht vereinbart, so gilt die am Ort des Angebotes übliche Provision. Der Auftraggeber ist verpflichtet mitzuteilen, ob bzw. wann und mit wem der beabsichtigte Vertrag zustande kam und welcher Kaufpreis, Miet- oder Pachtzins erzielt worden ist. Der Vertrag ist unmittelbar nach Vertragsschluss vorzulegen. Wir sind zu diesem Zwecke berechtigt, die erforderlichen Auskünfte bei Grundbuchämtern, Notaren und anderen Beteiligten einzuholen.
    1. (3) Unsere Objektnachweise, Exposés usw. sind ausschließlich für den adressierten Empfänger bestimmt und vertraulich zu behandeln. Bei Weitergabe an Dritte ohne unsere Zustimmung ist der Empfänger unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlungstätigkeit zur Zahlung der ortsüblichen oder vereinbarten Provision verpflichtet, wenn der Dritte das Geschäft, ohne mit uns einen Maklervertrag vereinbart zu haben, abschließt. Weitere Schadensersatzansprüche unsererseits bleiben vorbehalten.
    1. (4) Ist dem Empfänger das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, ist uns dies unverzüglich in Textform, d. h. spätestens innerhalb von drei Tagen ab Entgegennahme unseres Nachweises bzw. Exposés mitzuteilen. Erfolgt dies nicht, gilt die Ursächlichkeit der Maklertätigkeit als unwiderlegbar vermutet, wenn der Empfänger danach den Hauptvertrag abschließt. In diesem Fall ist der Empfänger verpflichtet, an uns die vereinbarte oder in dem jeweiligen Angebot ausgewiesene bzw. die ortsübliche Provision zu zahlen. Der Einwand fehlender Ursächlichkeit ist ausgeschlossen.
    1. (5) Dem Auftraggeber ist bekannt, dass auch vom jeweils anderen Vertragspartner eine Maklerprovision bzw. Kostenerstattung verlangt werden kann.

§ 4 Objektunterlagen

    1. Unsere Tätigkeit erfolgt aufgrund der uns vom Auftraggeber oder anderen Auskunftsbefugten erteilten Auskünfte. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir dem Kunden Exposés, technische Dokumentationen (zB Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen), sonstige Objektbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen haben. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit ist ausgeschlossen.

§ 5 Haftung

    1. (1) Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
      1. (2) Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (zB Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur

     

    a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

    b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

    1. (3) Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen haben und für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 6 Rechtswahl und Gerichtsstand

    1. (1) Für die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Kunden / Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
    1. (2) Ist der Kunde / Auftraggeber Kaufmann iSd Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Fulda. Entsprechendes gilt, wenn der Kunde / Auftraggeber Unternehmer iSv § 14 BGB ist. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

 

Ehrgeiz ist der Anreiz.
Fleiss die Umsetzung.